Kostenverteilung bei Baulichen Veränderungen

Wer einer Baulichen Veränderung zustimmt muss sich darüber im Klaren sein, dass er dafür anteilig auch die Kosten zu tragen hat. Die bauliche Maßnahme als solche kann zwar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, allerdings müssen dann auch nur die zustimmenden Wohnungseigentümer die Kosten übernehmen (§21 Abs. 3 S.1 WEG).