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Kostenverteilung bei Baulichen Veränderungen

Wer einer Baulichen Veränderung zustimmt muss sich darüber im Klaren sein, dass er dafür anteilig auch die Kosten zu tragen hat. Die bauliche Maßnahme als solche kann zwar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, allerdings müssen dann auch nur die zustimmenden Wohnungseigentümer die Kosten übernehmen (§21 Abs. 3 S.1 WEG).

Bauträgervertrag vs. Teilungserklärung – haben Sondervereinbarungen im Kaufvertrag Vorrang?

Dem Bauträger als Rechtsvorgänger einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht es selbstverständlich frei Sondervereinbarungen mit einzelnen Käufern zu treffen. Diese Sondervereinbarung sind im Innenverhältnis auch gültig; zeitlich unbegrenzt allerdings nur zwischen den beiden Vertragsparteien, sofern keine Eintragung der Sondervereinbarung im Grundbuch erfolgt.

Abrechnungsspitze, Abrechnungssaldo, Abrechnungssumme – was steckt dahinter.

Im Zusammenhang mit Ihrer Hausgeldabrechnung ist oftmals von Abrechnungssumme, Abrechnungssaldo bzw. Abrechnungsspitze die Rede. Vereinfacht handelt es sich bei der Abrechnungsspitze um den Betrag in der Jahresabrechnung, der sich aus der Differenz der durch Sie anteilig zu tragenden Kosten (der Abrechnungssumme) und des im Abrechnungsjahr laut Wirtschaftsplan geschuldeten Hausgeld (Vorschüsse) ergibt. Davon zu trennen ist der s.g. Abrechnungssaldo. Im Abrechnungssaldo wird nicht das geschuldete, sondern das im Abrechnungsjahr tatsächlich bezahlte Hausgeld berücksichtigt.