

Geplante Verschärfung bei möblierten Wohnungen – Was Eigentümer von Mikroapartments jetzt wissen sollten
Eine geplante Reform des Mietrechts könnte die Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen deutlich verschärfen. Für Besitzer von Studenten- und Mikroapartments im Raum München bringt dies potenziell spürbare wirtschaftliche Veränderungen mit sich. Wir fassen den aktuellen Stand zusammen und erklären, worauf Sie sich jetzt einstellen sollten.
Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform des Mietrechts, die insbesondere die Vermietung möblierter Wohnungen betreffen soll. Für Eigentümer von Studentenapartments und Mikroapartments könnte dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Da viele unserer Mandanten in München und Umgebung entsprechende Objekte besitzen, möchten wir einen Überblick über den aktuellen Stand und die möglichen Folgen geben.
Worum geht es?
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll der sogenannte Möblierungszuschlag künftig deutlich stärker reguliert werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, mehr Transparenz zu schaffen und überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen zu verhindern.
Geplant ist unter anderem:
- der Möblierungszuschlag muss gesondert ausgewiesen werden,
- die Berechnung soll nachvollziehbar erfolgen und sich am Zeitwert der Möbel orientieren,
- bei Neuvermietungen soll der Zuschlag nicht mehr pauschal frei festgelegt werden können.
Für viele Vermieter von Studentenapartments stellt sich deshalb die Frage, welche Mieten künftig überhaupt noch erzielt werden können.
Welche Auswirkungen kann das haben?
Gerade bei Mikroapartments wird heute häufig eine deutlich höhere Miete erzielt als bei vergleichbaren unmöblierten Wohnungen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Apartments vollständig ausgestattet sind und sich an Studenten, Berufseinsteiger oder Pendler richten.
Sollte der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, könnten insbesondere ältere Möblierungen künftig nur noch einen deutlich geringeren Zuschlag rechtfertigen. Bei jeder Neuvermietung wäre dann zu prüfen, welchen Zeitwert die vorhandene Einrichtung noch besitzt.
Für viele Investoren bedeutet dies eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Wirtschaftlichkeit ihrer Immobilien.
Besonderheit bei Apartments unter 20 m²
Ein Punkt wird derzeit häufig übersehen:
Der Münchner Mietspiegel ist auf Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 20 m² nicht unmittelbar anwendbar.
Gerade viele Studentenapartments fallen jedoch in diese Kategorie.
Das bedeutet allerdings nicht, dass für solche Wohnungen beliebige Mieten verlangt werden dürfen. Vielmehr muss die ortsübliche Vergleichsmiete auf andere Weise ermittelt werden – beispielsweise anhand vergleichbarer Vermietungen oder im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten.
Da Mikroapartments aufgrund ihrer besonderen Nutzung regelmäßig höhere Quadratmeterpreise erzielen als klassische Wohnungen, besteht hier unter Umständen weiterhin ein gewisser Spielraum. Wie dieser künftig rechtlich zu bewerten ist, bleibt allerdings abzuwarten.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Aktuell besteht noch kein Grund für überstürzte Entscheidungen.
Das Gesetz befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Änderungen am Entwurf sind ebenso möglich wie Klarstellungen für besondere Wohnformen wie Studenten- und Mikroapartments.
Dennoch sollten Eigentümer die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer Investitionen plant oder Wohnungen neu vermieten möchte, sollte bereits heute prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Regelungen auf die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Objekts haben könnten.
Unser Fazit
Die geplanten Änderungen könnten den Markt für möblierte Studentenapartments spürbar verändern. Besonders betroffen wären Objekte, deren Wirtschaftlichkeit bisher maßgeblich auf der möblierten Vermietung beruht.
Gleichzeitig bestehen gerade bei Apartments unter 20 m² noch zahlreiche offene Rechtsfragen. Da der Münchner Mietspiegel auf diese Wohnungen derzeit nicht unmittelbar anwendbar ist, bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber und später die Gerichte die neuen Regelungen in der Praxis auslegen werden.
Als Hausverwaltung beobachten wir die Entwicklung fortlaufend und informieren unsere Eigentümer über relevante Änderungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung, welche Auswirkungen die geplanten Regelungen auf Ihre Immobilie haben können.
Sie besitzen ein Studentenapartment oder Mikroapartment in München oder Umgebung?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu den aktuellen Entwicklungen und übernehmen die professionelle Verwaltung Ihrer Immobilie.
MBW Hausverwaltung
Kompetente Immobilienverwaltung für München und Umgebung.



